Hintergrund: Die Neustarthilfe Plus schließt an die Neustarthilfe an und umfasst den Förderzeitraum 1. Juli - 30. September 2021. Sie unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.
Hinweis:
Erläuterungen zu Änderungsanträgen bei Direktanträgen und Anträgen über prüfende Dritte finden Sie hier.
Seit dem 10.9.2021 können prüfende Dritte Anträge auf Neustarthilfe Plus stellen.
Quelle:www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
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