Corona | FAQ Steuern aktualisiert (BMF)

Das BMF hat die FAQ "Corona" (Steuern) aktualisiert (Stand: 14.12.2021).

Hintergrund: Das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Hierzu fĂĽhrt das BMF weiter aus:

Für die Betroffenen wird bis zum 31.3.2022 in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen zinslos zu stunden; ebenso soll auf die Vollstreckung rückständiger Steuerschulden verzichtet werden (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 8.12.2021 sowie v. 10.12.2021). Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen. Für die konkrete Inanspruchnahme der beschriebenen Steuererleichterungen setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Geht es Ihnen um die Stundung der Gewerbesteuer, ist Ihr zuständiger Ansprechpartner die Gemeinde-/Stadtverwaltung, da dieser die Festsetzung und Erhebung der Steuern obliegt, in den Stadtstaaten ist Ihr zuständiges Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Geht es um die Versicherungsteuer, sprechen Sie bitte das Bundeszentralamt für Steuern an.

Die FAQ sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen beziehungsweise den weiteren Ansprechpartnern.

Hinweis:

Die FAQ „Corona“ (Steuern) sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Das Dokument wird laufend aktualisiert.

Quelle: BMF online (il)

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