Corona | Fristverlängerung für Überbrückungshilfe III (BMWi)

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III wurde verlängert. Sie endet am 31.10.2021. Seit 27.4.2021 können Änderungsanträge gestellt werden. An einer separaten Funktion zur Änderung der Kontoverbindung wird aktuell gearbeitet.

Hintergrund: Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum 1.11.2020 bis 30.6.2021 Corona-bedingt Umsatzrückgänge hatten. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Hinweise

Erläuterungen zu Änderungsanträgen finden Sie hier.

Zum Fragen-Antwort-Katalog Überbrückungshilfe III gelangen Sie hier.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
 

Diese Seminare könnten Sie interessieren:

Zurück
Kontakt