Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen und dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Wesentlichen bis zum 30.6.2022 verlängert (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.3.2022). Die Erstattung der von den Arbeitgebern während der Kurzarbeit zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge ist dagegen nicht verlängert worden, sondern zum 31.3.2022 ausgelaufen.
In dem nun veröffentlichten Dokument geht das BMAS auf folgende Punkte näher ein:
- Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
- Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit
- Förderung der beruflichen Weiterbildung während der Kurzarbeit
- So beantragen Sie Kurzarbeitergeld bei der Agentur fĂĽr Arbeit
- Weitere Hinweise
Hinweis:
Die o.g. Informationen finden Sie auf der Homepage des BMAS.
Quelle: BMAS online (il)
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