Corona | Sonderregel zur telefonischen Krankschreibung bis Ende Mai 2022 (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.3.2022 die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31.5.2022 verlängert.

Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Hinweise:

Der Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung tritt mit Wirkung vom 1.4.2022 in Kraft. Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gilt, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können.

Bei anderen Corona-Sonderregelungen aus dem Bereich der Veranlassten Leistungen hatder G-BA dagegen entschieden, ab dem 1.4.2022 zu den regulären Richtlinienregelungen zurückzukehren. Weitere Informationen hierzu können Sie der Pressemitteilung des G-BA entnehmen. Einen Überblick über die befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt der G-BA hier.

Quelle: G-BA, Pressemitteilung v. 18.3.2022 (il)

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