Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Hinweise:
Der Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung tritt mit Wirkung vom 1.4.2022 in Kraft. Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gilt, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können.
Bei anderen Corona-Sonderregelungen aus dem Bereich der Veranlassten Leistungen hatder G-BA dagegen entschieden, ab dem 1.4.2022 zu den regulären Richtlinienregelungen zurückzukehren. Weitere Informationen hierzu können Sie der Pressemitteilung des G-BA entnehmen. Einen Überblick über die befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt der G-BA hier.
Quelle: G-BA, Pressemitteilung v. 18.3.2022 (il)
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