Corona | Überbrückungshilfe III Plus auch für freiwillige Schließung (BMWi)

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet vom 1.11.2021 bis 31.12.2021 Überbrückungshilfe III Plus beantragen.

Hintergrund: Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Antragstellende, deren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus bewilligt oder teilbewilligt wurde, können für die Monate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen. Seit 22.10.2021 können prüfende Dritte die Kontoverbindung berichtigen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31.3.2022 (verlängert).

Hinweis

FAQs folgen in Kürze auf der Homepage www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)

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