Systemrelevanz der Steuerberater
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) vom 16.4.2020 i.V.m. Anlage 2 haben nun auch Steuerberater ab dem 23.4.2020 Anspruch auf eine Notfallbetreuung ihrer Kinder.
Wie die anderen Bundesländer reagieren, bleibt abzuwarten.
Systemrelevanz der Anwaltschaft
Nachdem die Systemrelevanz der Anwaltschaft zuvor nur in Brandenburg und Sachsen-Anhalt anerkannt wurde, zogen nun auch Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern nach. Weitere Bundesländer haben eine Erweiterung der Notbetreuung angekündigt, bislang jedoch noch keine Einzelheiten verkündet.
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Quelle: StBK Köln, Düsseldorf und Westfalen-Lippe (ImA)
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