Datenschutz | Datenübermittlung bei ungeregeltem Brexit (BRAK)

Die BRAK hat Hinweise zur Datenübermittlung und zu weiteren Aspekten erarbeitet, die aus datenschutzrechtlicher Sicht bei einem ungeordneten Brexit zu beachten sind.

Hintergrund: Mit Blick auf das bevorstehende Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stellt sich – neben vielen anderen Problemen – die Frage, wie die Übermittlung personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich rechtssicher gestaltet werden kann, falls es zu einem ungeregelten Brexit kommen sollte.

Hinweis: Auf der Homepage der BRAK finden Sie


Quelle: BRAK, NL Nachrichten aus Berlin Ausgabe 6/2019 v. 27.3.2019 (Ls)

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