Einkommensteuer | Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben v. 15.10.2021 (BStBl S. 2026) zur Ausstellung der Bescheinigungen des ausführenden Fachunternehmens neu gefasst und aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung herausgegeben (BMF, Schreiben v. 26.1.2023 - IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006).

Hintergrund: Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert (ausführlich hierzu s. Reddig, NWB 47/2022 S. 3282, 3286). Das BMF-Schreiben enthält Muster für die hierfür von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) auszustellenden Bescheinigungen.
Das Schreiben zur Verwendung der Muster v. 15.10.2021 (BStBl I S. 2026) wurde nun vom BMF neu gefasst. Darüber hinaus wurden die Musterbescheinigungen selbst aktualisiert.


Hinweis:
Für energetische Maßnahmen, mit denen nach dem 31.12.2020 begonnen wurde, ersetzt das aktuelle Schreiben das BMF-Schreiben v. 15.10.2021 (BStBl I S. 2026).
Bescheinigungen, die bis zum Tag der Veröffentlichung des vorliegenden BMF-Schreibens für nach dem 31.12.2020 begonnene energetische Maßnahmen auf Grundlage der Muster des BMF-Schreibens vom 15.10.2021 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Quelle: BMF, Schreiben v. 26.1.2023 - IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006 sowie Musterbescheinigungen des ausführenden Unternehmers, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

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