Hintergrund: Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert (ausführlich hierzu s. Reddig, NWB 47/2022 S. 3282, 3286). Das BMF-Schreiben enthält Muster für die hierfür von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) auszustellenden Bescheinigungen.
Das Schreiben zur Verwendung der Muster v. 15.10.2021 (BStBl I S. 2026) wurde nun vom BMF neu gefasst. Darüber hinaus wurden die Musterbescheinigungen selbst aktualisiert.
Hinweis:
Für energetische Maßnahmen, mit denen nach dem 31.12.2020 begonnen wurde, ersetzt das aktuelle Schreiben das BMF-Schreiben v. 15.10.2021 (BStBl I S. 2026).
Bescheinigungen, die bis zum Tag der Veröffentlichung des vorliegenden BMF-Schreibens für nach dem 31.12.2020 begonnene energetische Maßnahmen auf Grundlage der Muster des BMF-Schreibens vom 15.10.2021 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Quelle: BMF, Schreiben v. 26.1.2023 - IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006 sowie Musterbescheinigungen des ausführenden Unternehmers, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
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