Finanzverwaltung NRW | Prüffelder 2018 (OFD)

    Die Oberfinanzdirektion NRW hat die Prüffelder für das Kalenderjahr 2018 veröffentlicht.

    Hierzu führt die OFD NRW weiter aus: Im Kalenderjahr 2018 werden durch die Finanzämter die zentralen Prüffelder "Beiträge von Arbeitnehmern zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen", "Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG" sowie "Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG" bearbeitet.
    • Die für das Kalenderjahr 2018 von den Finanzämtern ausgewählten dezentralen Prüffelder ergeben sich aus der Tabelle, die die OFD auf ihrer Homepage veröffentlicht hat.
    • Sofern Ihr Fall von einem Prüffeld betroffen ist, reichen Sie bitte zur beiderseitigen Arbeitserleichterung die notwendigen Unterlagen und Angaben direkt mit Abgabe der Steuererklärung ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
    Hinweis: Die Liste der Prüffelder für das Kalenderjahr 2018 können Sie hier einsehen. Quelle: OFD NRW online (il) Verwandte Artikel:
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