Gesetzgebung | Energiepreis-Pauschale möglicherweise erst im September (hib)

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben die von der Koalition geplanten Entlastungen der Arbeitnehmer begrüßt, aber wegen der stark gestiegen Inflationsrate und besonders wegen der massiven Preiserhöhungen bei Energie als nicht ausreichend bezeichnet.

Hintergrund: Das Steuerentlastungsgesetz 2022 (siehe hierzu auch NWB Reform Radar) sieht vor, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 € um 363 Euro auf 10.347 € anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft treten. Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 € je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt. Ebenfalls rückwirkend zum 1.1.2022 auf 1.200 € erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten, der bisher 1.000 € betragen hat.

In der Finanzen/Anhörung v. 25.4.2022 wurde u.a. ausgeführt:

  • Von den Spitzenverbänden wurde der bĂĽrokratische Aufwand fĂĽr die Unternehmen durch die rĂĽckwirkend zum 1.1.2022 erfolgende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags und der Werbungskostenpauschale als zu kompliziert und zeitaufwendig kritisiert.
  • Die Neuberechnungen der Lohnabrechnungen können erst realisiert werden, wenn nach VerkĂĽndigung des Gesetzes die entsprechenden EDV-Programme aktualisiert wurden, was mindestens sieben bis acht Monate dauern wird.
  • AuĂźerdem kritisiert die Wirtschaft, dass die Energiepreis-Pauschale i. H. von 300 € nach einem Entwurf eines Ă„nderungsantrages der Koalitionsfraktionen durch die Arbeitgeber ausgezahlt werden soll. Die Wirtschaft und andere Sachverständige gehen davon aus, dass die Auszahlung der Pauschale mit den Lohnzahlungen fĂĽr den Monat September erfolgen werden.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 187/2022 (JT)

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