Gesetzgebung | Entwurf für Steuer-ID in der öffentlichen Verwaltung (Kabinett)

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Mit diesem sogenannten Registermodernisierungsgesetz wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes "Ordnungsmerkmal" für besonders relevante Register eingeführt, z.B. dem Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister.

Die Bundesregierung teilt zum Registermodernisierungsgesetz u.a. mit:

  • Die Steuer-Indentifikationsnummer wird bereits heute in einer Vielzahl von Registern gespeichert, so dass sie sich als Identifikator besonders gut eignet. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine "nicht-sprechende" Identifikationsnummer. Sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über den Bürger und lässt aus sich heraus auch keine Rückschlüsse auf diesen zu. Das Aufsetzen auf der Steuer-Identifikationsnummer bedeutet keinen Zugriff auf Steuerdaten.
  • Behörden werden die Bürger nicht mehr stets erneut bitten müssen, Angaben wieder und wieder zu machen und Nachweise beizufügen, die an anderen Stellen der Verwaltung bereits vorliegen. Gemeint sind damit zum Beispiel eine Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde. Stattdessen wird es möglich, diese Nachweise mit dem Einverständnis der betroffenen Person bei der Behörde anzufordern, die sie bereits hat.
  • Ein "Datencockpit" soll jedem Bürger die Möglichkeit geben, zukünftig bequem und digital nachvollziehen zu können, welche Behörde, zum Beispiel bei der Beantragung einer Leistung, zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat. Das ist ein Meilenstein für mehr Transparenz.

Quelle: Bundesregierung online, Pressemitteilung v. 23.9.2020 (JT)

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