Gesetzgebung | Neuregelungen im Januar 2021 (Bundesregierung)

Die Bundesregierung informiert über gesetzliche Neuregelungen, die im Januar 2021 wirksam werden.

  1. I. Corona-Pandemie
    Risikogruppen schützen
    Seit 15.12.2020 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen. Das sieht die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor.
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    Schnelltests künftig auch an Schulen und Kitas
    Das neue Bevölkerungsschutzgesetz regelt, dass bereits seit dem 19.11.2020 der sogenannte Arztvorbehalt für Schnelltests entfällt. Allerdings müssen die Schnelltests durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. Die Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung regelt seit dem 4. Dezember auch, dass die Schnelltests künftig auch für Schulen und Kitas zur Verfügung stehen.
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    Überbrückungshilfen für Unternehmen und Selbständige verlängert
    Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, erhalten mit der Überbrückungshilfe III finanzielle Unterstützung. Sie gilt ab dem 1.1.2021 und wurde bis Ende Juni 2021 verlängert. Die Überbrückungshilfe III wird als Vorschuss ausgezahlt. Das gilt auch, wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei Antragstellung noch nicht feststehen.
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    Kurzarbeitsregelungen gelten in 2021 weiter
    Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gelten über das Jahresende hinaus. Ziele sind, Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicherheit zu geben und Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im kommenden Jahr zu schaffen. Das Beschäftigungssicherungsgesetz tritt am 1.1.2021 in Kraft.
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    Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich
    Wer pandemiebedingt in Not gerät, hat auch im kommenden Jahr Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Die Regelung wurde bis 31.3.2021 verlängert. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.
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    Soziale Einrichtungen werden weiter unterstützt
    Die Corona-Pandemie hat vielen sozialen und fürsorgerischen Einrichtungen starke finanzielle Einbußen gebracht. Um diese Einrichtungen weiterhin zu stärken, sollen sie auch über das Jahresende hinaus finanzielle Hilfe erhalten. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird bis 31.3.2021 verlängert.
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    Eltern erhalten Entschädigung
    Berufstätige Eltern haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn sie coronabedingt für die Kinderbetreuung zuhause bleiben müssen. Dies gilt nun auch, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Betriebs- oder Schulferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Die Regelung tritt rückwirkend zum 16.12.2020 in Kraft.
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  2. Gesundheit und Pflege

    Digitalisierung im Gesundheitswesen
    Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte nutzbar. Dabei werden sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern. Das Gesetz ist am 20.10.2020 in Kraft getreten.
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    Mehr Personal für Altenpflege und Geburtshilfe
    20.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege sowie neue Stellen für Hebammen in Krankenhäusern: Das sind zentrale Inhalte des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes, welches am 1.1.2021 in Kraft tritt.
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    Pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken
    Seit dem 15.12.2020 können Apotheken vor Ort mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, wie Grippeschutzimpfungen oder Beratungen chronisch Kranker. Außerdem erhalten sie mehr Geld für Nacht- und Notdienste. Gesetzlich Versicherte zahlen für verschreibungspflichtige Medikamente – sowohl in den Versand- als auch in den Vor-Ort-Apotheken – gleiche Preise.
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  3. Arbeit

    Schutz für Arbeitnehmer
    Das Arbeitsschutzkontrollgesetz sorgt für sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Fleischbetriebe werden nun mehr kontrolliert. Ab 1.1.2021 sind Werkverträge und ab 1.4.2021 Zeitarbeit verboten.
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    Mindestlohn steigt
    Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro. In den kommenden Jahren wird er schrittweise weiter erhöht. Davon profitieren Millionen Menschen in Deutschland.
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  4. IV. Soziales

    Regelsätze steigen zum 1. Januar 2021
    Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab 1.1.2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher.
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    Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021
    Ab 1.1.2021 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Sie werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst.
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    Künstlersozialabgabe unverändert
    Für selbständige Kunstschaffende sowie Publizistinnen und Publizisten bleibt im Jahr 2021 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert bei 4,2 Prozent. Ermöglicht wurde das durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel im Haushaltsgesetz 2021. Derzeit werden rund 190.000 Menschen über die Künstlersozialversicherung als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.
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  5. Familie

    Zugang zu Familienleistungen vereinfacht
    Der Zugang zu zentralen Familienleistungen wird einfacher. Zunächst betrifft das Elterngeld, Kindergeld und die Namensbestimmung. Das Gesetz ist am 10.12.2020 in Kraft getreten.
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    Mehr Mittel für die Ganztagsbetreuung von Grundschülern
    Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Grundschulkinder, außerdem helfen sie Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bund treibt deshalb den Ausbau voran und fördert ihn mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Die Finanzhilfen für die Länder stehen nun bereit. Das entsprechende Gesetz ist im Dezember in Kraft getreten.
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  6. Rente

    Erhöhung der Renten
    Ab 1.1.2021 werden Rentner, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, eine spürbar höhere Rente bekommen. Mit der Grundrente, einem Zuschlag zur Rente, werden bisher niedrige Renten aufgewertet.
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    Digitale Rentenübersicht
    Die Digitale Rentenübersicht wird künftig jede Bürgerin und jeden Bürger auf einen Blick über den Stand der individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge informieren.
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  7. Finanzen

    Solidaritätszuschlag entfällt für Mehrheit der Steuerzahler
    Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro fällt zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr an. Das betrifft 90 Prozent der Zahlenden.
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    Kindergeld steigt
    Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag steigen ab dem 1.1.2021. Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ebenfalls an. Bis 2022 wächst der Betrag, auf den keine Lohnsteuer gezahlt werden muss, auf 9.984 Euro pro Jahr.
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    Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung angehoben
    Zum 1.1.2021 treten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft. Dabei werden unter anderem die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und die Pflege-Pauschbeträge für Angehörige erhöht oder erstmalig eingeführt.
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  8. Umwelt / Klima

    CO2 hat einen Preis
    Ab dem 1.1.2021 gilt die neue CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr. Über den nationalen CO2-Emissionshandel erhält damit auch der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Die Bundesregierung reinvestiert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen oder entlastet Bürgerinnen und Bürger finanziell.
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    Höhere Kfz-Steuer für Spritschlucker
    Ab dem 1.1.2021 wird der CO2-Ausstoß von neuen Autos bei der Kfz-Steuer stärker gewichtet. Stößt ein Neuwagen mehr Kohlendioxid pro Kilometer aus, wird die Kfz-Steuer entsprechend steigen - das gilt allerdings nur für 2021 neu zugelassene Pkw. Dafür zahlen Besitzerinnen und Besitzer von Autos, die weniger als 95 Gramm CO2 ausstoßen, weniger.
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    Höhere Pendlerpauschale
    Die Entfernungspauschale wird zum 1.1.2021 ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer erhöht. Bei einem Arbeitsweg von weniger als 21 Kilometern bleibt es bei 30 Cent Pendlerpauschale pro zurückgelegtem Kilometer. Für Geringverdiener gibt es zusätzlich zur Pendlerpauschale die sogenannte Mobilitätsprämie, eine befristete steuerliche Förderung bis 2026.
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    Klimaschutz - Entlastung für Wohngeldempfänger
    Der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen mit Öl und Erdgas hat ab Januar 2021 erstmals einen Preis. Um soziale Härten zu vermeiden, entlastet die Bundesregierung ebenfalls ab Januar 2021 Wohngeldempfänger bei den Heizkosten. Mehr als 600.000 Haushalte können davon profitieren.
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    Mehr Klimaschutz durch effiziente Gebäude
    Zum 1.1.2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.
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  9. Energie

    EEG-Umlage: Erlöse aus der CO2-Bepreisung senken die Stromkosten
    Strom wird im neuen Jahr günstiger. Eine Änderung der Erneuerbaren-Energien-Verordnung sieht vor, dass die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz („EEG-Umlage“) durch einen finanziellen Zuschuss aus Erlösen der CO2-Bepreisung entlastet wird. Damit zahlen Stromkunden künftig weniger für ihren Strom.
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    EEG-Umlage 2021 sinkt auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde
    Die Übertragungsnetzbetreiber geben jährlich die Höhe der EEG-Umlage bekannt. Für das Jahr 2021 wird sie durch einen Bundeszuschuss von derzeit 6,756 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt.
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    Mehr Windenergie auf See
    Die Offshore-Windenergie wird ausgebaut. Dazu werden Prüfvorgänge im Antragsverfahren optimiert und Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt. Die am 10. Dezember 2020 in Kraft getretene Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes macht dies möglich.
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  10. Justiz

    Fairer Wettbewerb
    Urheberrechtliche Abmahnungen sollen transparenter werden und Gegenansprüche einfacher geltend gemacht werden können. Ziel ist ein deutlich verbesserter Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen. Das entsprechende Gesetz ist am 2. Dezember 2020 in Kraft getreten.
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    Besserer Schutz vor bloßstellenden Fotos
    Wer Fotos oder Videos von Opfern bei Unfällen macht oder verbreitet, wird künftig bestraft. Auch das unbefugte Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt steht unter Strafe.
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    Sanierungs- und Insolvenzrecht
    Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts ist am 1.1.2021 in seinen überwiegenden Teilen in Kraft getreten. Es soll das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht modernisieren und effektiver ausgestalten.
    Weitere Informationen. Lesen Sie hierzu auch den weiteren Beitrag in diesem Newsletter.
     
  11. Inneres

    Zensus wird verschoben
    Die nächste Volkszählung in Deutschland wird wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Geplanter Termin ist nun der 15. Mai 2022. Die beim Zensus zu ermittelnde amtliche Einwohnerzahl Deutschlands ist von großer Bedeutung für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Das Gesetz trat am 10.12.2020 in Kraft.
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    Pass- und Personalausweis: Manipulationen unterbinden
    Fotos für Ausweisdokumente werden nun ausschließlich digital von privaten Dienstleistern oder direkt vor Ort in der Behörde erstellt und übermittelt. Damit wird Dokumentenfälschung verhindert. Daneben erfolgen weitere Änderungen im Pass- und Personalausweisgesetz.
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  12. Verkehr und Infrastruktur

    Fernstraßenverwaltung – Aufgabe des Bundes
    Ab dem 1.1.2021 sind nicht mehr die Bundesländer für die deutschen Autobahnen zuständig. Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb, Verwaltung und Finanzierung der deutschen Autobahnen liegt dann im Aufgabenbereich des Bundes, der dafür die Autobahn GmbH gegründet hat. Diese soll das Bundesfernstraßennetz effizienter verwalten.
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    Investitionsbeschleunigungsgesetz
    Große Infrastrukturprojekte können zügiger realisiert werden – dank beschleunigter Planungs- und Genehmigungsverfahren wie auch schnellerer Investitionen. Das betrifft Schieneninfrastrukturmaßnahmen, Windkraftanlagen an Land und Raumordnungsverfahren im Allgemeinen.
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  13. Verbraucherschutz - Landwirtschaft

    Betäubungslose Ferkelkastration verboten
    Am 1.1.2021 muss eine vollständige Schmerzausschaltung bei der Kastration von Ferkeln garantiert sein. Das ist nur noch unter Vollnarkose der Fall, eine lokale Betäubung oder Schmerzlinderung reicht nicht aus.
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    Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
    Überschuldete Unternehmen und Verbraucher können bereits nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen. Voraussetzung dafür ist nicht mehr die Erfüllung einer Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger sowie die Begleichung von Verfahrenskosten. Die kürzere Verfahrensdauer gilt rückwirkend für alle ab dem 1.10.2020 beantragten Verfahren. Ein entsprechendes Gesetz ist in Kraft getreten.
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    Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 31.12.2020 (il)

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