Gesetzgebung | Neuregelungen Juni 2022 (Bundesregierung)

Die MaĂźnahmen der sog. Entlastungspakete I und II treten - teilweise rĂĽckwirkend - in Kraft. Ăśber diese und weitere gesetzliche Neuregelungen informiert die Bundesregierung.

Entlastungspaket I

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag (s. hierzu auch Hörster, NWB 22/2022 S. 1542).

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Entlastungspaket II

Mit dem zweiten Entlastungspaket erhalten Bürgerinnen und Bürger weitere Unterstützung: Eine einmalige Energiepreispauschale, einen einmaligen Kinderbonus, die temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und das 9-Euro-Ticket (zur Energiepreispauschale und dem Kinderbonus s. auch Hörster, NWB 22/2022 S. 1542).

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Höherer Heizkostenzuschuss

Zusätzlich werden 2,1 Millionen Menschen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss entlastet – vor allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit BAföG. Wegen der zuletzt noch stärker gestiegenen Energiekosten verdoppelt sich der Zuschuss gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

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Sichere Energieversorgung

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die Bundesregierung arbeitet fortlaufend daran, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein wichtiger Schritt: die Modernisierung des Energiesicherungsgesetzes. Das entsprechende Gesetz trat am 22. Mai 2022 in Kraft.

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Sanktionen gegen Russland effektiv durchsetzen

Die EU-Sanktionen gegen Russland umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen, Reisebeschränkungen, Beschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie Im- und Exportrestriktionen. Das Gesetz soll eine effektive Durchsetzung der Sanktionen in Deutschland sicherstellen.

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Grundsicherung fĂĽr ukrainische GeflĂĽchtete

Die Bundesregierung ermöglicht registrierten Geflüchteten aus der Ukraine einen frühzeitigen Wechsel in die Grundsicherungssysteme. Sie werden ab 1. Juni wie anerkannte Asylsuchende behandelt und haben damit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Die Geflüchteten erhalten zudem erleichterten Zugang zu Integrations- und Sprachkursen sowie zum Arbeitsmarkt.

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Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 27.5.2022 (il)

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