Gesetzgebung | Novellierung der Immobilienwertermittlung (BMI)

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den Entwurf einer vollständig überarbeiteten Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021, Bearbeitungsstand: 19.6.2020) veröffentlicht.

Hintergrund: Derzeit sind materielle Vorgaben zur Ermittlung des Verkehrswerts (§ 194 BauGB) sowie zur Ermittlung der Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Absatz 5 Satz 2 BauGB) in diversen Regelungswerken enthalten, wie z.B. der

  • Immobilienwertermittlungsverordnung v. 19.5.2010 (BGBl. I S.639), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes v. 26.11.2019 (BGBl. I S. 1794),
  • Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) v. 11.1.2011 (BAnz. Nr. 24 S. 597),
  • Sachwertrichtlinie (SW-RL) v. 5.9.2012 (BAnz. AT 18.10.2012 B1),
  • Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) v. 20.3.2014 (BAnz. AT 11.04.2014 B3),
  • Ertragswertrichtlinie (EW-RL) v. 15.11.2015 (BAnz. AT 04.12.2015 B4),

Um sicherzustellen, dass die Ermittlung der Verkehrswerte und die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt und um die entsprechenden Vorgaben, die derzeit auf sechs Regelungswerke verteilt sind, übersichtlicher und anwenderfreundlicher zu gestalten, soll das materielle Wertermittlungsrecht vollständig neu geordnet und gleichsam aus einem Guss neu geregelt werden. Inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorgaben sind dabei nur in sehr beschränktem Umfang vorgesehen.

Hierzu führt das BMI u.a. weiter aus:

Künftig soll es nur noch zwei Regelungswerke geben:

  • Die wesentlichen Grundsätze sämtlicher bisheriger Richtlinien sollen in eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) in anwenderfreundlicher Form integriert und verbindlich werden.
  • Für weitergehende Hinweise, die keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis beitragen, sollen Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) beschlossen werden.

Die Entwürfe der ImmoWertV 2021 sowie der ImmoWertA sind auf der Homepage des BMI veröffentlicht. Bis zum 21.8.2020 besteht für jedermann, insbesondere für die gesamte Fachöffentlichkeit, aber auch für sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Möglichkeit zur Stellungnahme zu beiden Entwürfen.

Hinweise: Die Verordnungen müssen noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Das Inkrafttreten der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung wird für den 1.1.2021 angestrebt.
Weitere Informationen hierzu hat das BMI auf seiner Homepage veröffentlicht. Dort finden Sie auch einen Fragen- und Antworten-Katalog zur Novellierung des Wertermittlungsrechts (Stand: 19. Juni 2020).

Quelle: BMI online (il)

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