Gesetzgebung | Zweiter Heizkostenzuschuss kann kommen (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am 28.10.2022 das Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch gebilligt. Das Gesetz ermöglicht es, einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszuzahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Zuschuss für Wohngeld- und BAföG-Berechtigte

Den Heizkostenzuschuss erhalten der Gesetzesbegründung zufolge alle Haushalte, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1.9.2022 bis zum 31.12.2022 wohngeldberechtigt sind. Sie bekommen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße. Darüber hinaus sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 1.9.2022 bis 31.12.2022 bestand. Für sie sieht das Gesetz einen pauschalen Zuschuss vor.

Regelung zu Energiekosten von Pflege-Leistungserbringern

Das Gesetz sieht außerdem eine Konkretisierung von § 85 Abs. 7 SGB XI vor. Sie ermöglicht es den Leistungserbringern in der Pflege, zügig Verhandlungen mit den Pflegekassen aufzunehmen, wenn sich die Energiekosten in unvorhergesehenem Ausmaß ändern.

Hinweis:

Direkt nach der Bundesratssitzung wurde das Gesetz der Bundesregierung zugeleitet. Sie organisiert das Verfahren zur Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz kann dann am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Quelle: BundesratLOMPAKT, Meldung v. 28.10.2022 (il)

 

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