Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung war bereits Ende Januar abgelaufen - nur in Bayern wurde eine dreimonatige Verlängerung gewährt. Nach Angaben der Bundesregierung werden die Grundeigentümer, die bisher keine Erklärung abgegeben haben, von den Finanzbehörden jetzt zur Abgabe aufgefordert.
Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 148/2023 (RD)
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