Grundsteuerreform | "Grundsteuererklärung für Privateigentum" nun auch mit ELSTER-Konto (BMF)

Die DigitalService GmbH des Bundes informiert, dass ab sofort auch Nutzer mit einem ELSTER-Konto die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über "Grundsteuererklärung für Privateigentum" abgeben können

Hintergrund: Der kostenlose Online-Service "Grundsteuererklärung für Privateigentum" richtet sich speziell an Privatpersonen, deren Eigentumsverhältnisse als einfach gelagerter Sachverhalt eingestuft werden können. Dazu zählen Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke. Genutzt werden kann der vom BMF bereitgestellte Service in den elf Ländern, die bei der Grundsteuer das sog. Bundesmodell anwenden.

Neu ist, dass ab sofort auch Nutzer mit ELSTER-Konto die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über "Grundsteuererklärung für Privateigentum" abgeben können. Die Integration dieser Identifikationsmöglichkeit konnte damit früher als geplant abgeschlossen werden.

ImmobilieneigentĂĽmerinnen und -eigentĂĽmer, die ĂĽber kein ELSTER-Konto verfĂĽgen, identifizieren sich weiterhin ĂĽber einen individuellen Freischaltcode, der auf dem Postweg in der Regel innerhalb von drei bis vier und maximal vierzehn Tagen zugestellt wird.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite der DigitalService GmbH des Bundes veröffentlicht.

Quelle: BMF, Meldung v. 29.8.2022 (il)

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