138 Staaten hätten entschieden, dass Einkünfte aus der internationalen Seeschifffahrt bei der Berechnung des effektiven Steuersatzes auszunehmen seien.
Die Bundesregierung schreibt, sie habe sich stets für eine robuste, effektive und faire Ausgestaltung des Regelungswerks zur globalen effektiven Mindestbesteuerung eingesetzt, die weder bestimmte Branchen noch bestimmte Regionen im Wettbewerb besserstelle. Etwaige sektorspezifische Bereichsausnahmen sollten nur in eng begrenzen und gut begründeten Konstellationen zugelassen werden.
Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 298/2023 (RD)
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