Rechtsprechung | Neues Verfahren beim BVerfG

Der BFH weist auf ein neues Verfahren beim BVerfG hin, das für die Rechtsprechung des BFH sowie hinsichtlich der Regelung der Steuerklasse beim erbschaft- und schenkungsteuerlichen Erwerb vom biologischen Vater bedeutsam sein kann.

Hintergrund: Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht (BFH, Urteil v. 5.12.2019 - II R 5/17; veröffentlicht am 12.3.2020).

Die Verfassungsbeschwerde ist unter dem Az. 1 BvR 1880/20 beim BVerfG anhängig.

Quelle: BFH online (JT)

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