Hintergrund: Die Finanzverwaltung stellt mit dem Weihnachtsfrieden sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. Betriebsprüfungen werden in dieser Zeit nicht eingeleitet und ebenfalls keine Prüfungsberichte versandt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung). Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
Die folgenden Bundesländer wahren den Weihnachtsfrieden:
- Bayern: vom 22.12.2021 bis 1.1.2022
- Hessen: vom 20.12.2021 bis 31.12.2021
- NRW: vom 17.12.2021 bis 31.12.2021
- Thüringen: vom 22.12.2021 bis 26.12.2021
Quellen: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung v. 16.12.2021, Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 15.12.2021, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 12.12.2021, Finanzministerium Thüringen, Pressemitteilung v. 14.12.2021 (il)
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