Darin heißt es auch, die Regelungen des Tabaksteuergesetzes würden kontinuierlich überprüft. Änderungen könnten sich möglicherweise durch die Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie ergeben.
Wie es in der Vorbemerkung der Linksfraktion zur Kleinen Anfrage heißt, wurden Liquids für E-Zigaretten zum 1.7.2022 in das Tabaksteuergesetz einbezogen. Nach Ansicht der Fraktion entfaltet die derzeitige Steuergesetzgebung keine Lenkungswirkung weg vom Tabak. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die gestiegene Raucherquote.
Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 47/2023 (RD)
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