Umsatzsteuer | Befristete Steuersatzsenkung auf die Lieferung von Gas und Fernwärme (BMF)

Das BMF hat das finale Schreiben zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 25.10.2022 - III C 2 - S 7030/22/10016 :005).

Hintergrund: Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (verkündet am 25.10.2022 im BGBl I S. 1743) wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Änderung ist am 1.10.2022 in Kraft getreten.

Nun hat das BMF sein finales Schreiben zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen und die Lieferung von Fernwärme veröffentlicht. Ein zuvor herausgegebenes Schreiben lag zunächst als Entwurf vor und bezog sich lediglich auf die Lieferung von Gas (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 7.9.2022).

In seinem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:

  1. Umsatzsteuersatzsenkung
    • Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz
    • Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs. 1 UStG)
  2. Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze
    • Anwendungsbereich
    • Anwendungszeitraum
  3. Vereinfachungsregelungen
    • Abrechnung auf Grundlage des Gastages
    • Abrechnung von Gas- uns Wärmelieferungen
    • Gewährung von Jahresboni, Jahresrückvergütungen und dergleichen
    • Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette
  4. Wiederanwendung des Regelsteuersatzes zum 1. April 2024

Quelle:BMF, Schreiben v. 25.10.2022 - III C 2 - S 7030/22/10016 :005, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

 

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