Verfahrensrecht | Digitalisierung bei Steuererklärungen (hib)

Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 werden der Finanzverwaltung von mitteilungspflichtigen Stellen übermittelte Daten grundsätzlich nicht mehr in den Papiervordrucken der Einkommenssteuererklärung deklariert werden müssen.

Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15892) auf eine Kleine Anfrage mit. Den Steuerpflichtigen stehe es jedoch weiterhin frei, in der Steuererklärung eigene Angaben zu machen, da die von dritter Seite übermittelten Daten nicht die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides hätten, erklärt die Regierung.

Quelle: hib Meldung vom 15.1.2020 (hib 78/2020) (ImA)

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