Verfahrensrecht | Prüffelder für 2020 in NRW (OFD)

Die OFD NRW hat die Prüffelder für das Jahr 2020 bekannt gegeben. Im Kalenderjahr 2020 wird durch die Finanzämter in NRW das zentrale Prüffeld „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ bearbeitet.

Liebhaberei als zentrales Prüffeld

Neben dem zentralen Prüffeld „Liebhaberei“ bearbeiten zahlreiche Finanzämter in NRW noch weitere dezentrale Prüffelder. Eine Liste dieser Prüffelder für das Kalenderjahr 2020 finden Sie auf der Homepage der OFD NRW.

Quelle: OFD NRW online (ImA)

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