Buchführung | Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben mit ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung im Zusammenhang mit den GoBD erlassen, um insbesondere kleineren und mittelern Unternehmen eine Hilfestellung bei der Datenträgerüberlassung zu geben (Schreiben des BMF v. 28.11.2019).

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung - neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten - auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereit gestellt werden.

Die angeforderten Strukturinformationen sind jedoch vor allem kleineren und mittleren Unternehmen häufig nicht bekannt. Da gerade die Datenträgerüberlassung dem geprüften Unternehmen erhebliche Probleme bereiten kann, stellt das BMF entsprechende Informationen zur bereit. Thematisiert werden dazu der Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung, die Digitale LohnSchnittstelle sowie weitere unterstützte Dateiformate der Prüfsoftware.

Hinweis: Dieses Schreiben ersetzt das Schreiben vom 14.11.2014. Sie finden es als Anlage zu dem neuen GoBD-Schreiben unter der NWB DokID: TAAAH-23416.

Quelle: BMF online (ImA)

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