Die Zusendung der vorliegenden Bewerbung stellt noch keine endgültig verbindliche Anmeldung zum Studiengang dar und löst keine Zahlungspflicht aus. Erst nach erfolgter Zulassung erhält der Studierende einen Studienvertrag. Erst mit der Rücksendung des unterschriebenen Vertrages ist eine rechtsverbindliche Anmeldung erfolgt.
(Stand 29.05.2013, Änderungen vorbehalten.)