Einkommensteuer | Einzelfragen zu § 35c EStG (BMF)

Das BMF hat zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 14.1.2021 - IV C 1 - S 2296-c/20/10004 :006).

In dem 23-seitigen Schreiben geht das BMF auf folgende Einzelfragen zur Anwendung der Regelung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV näher ein:

  1. Begünstigtes Objekt
  2. Begriff der Wohnung
  3. Anspruchsberechtigte Person
    a. Bürgerlich-rechtlicher Eigentümer
    b. Wirtschaftlicher Eigentümer
  4. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
    a. Gemischte Nutzung einer Wohnung
    b. Unentgeltliche Überlassung von Teilen einer im Übrigen zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung
    c. Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
    d. Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
  5. Alter des Objekts
  6. Beschränkung des Höchstbetrages der Steuerermäßigung
  7. Objektförderung
  8. Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
  9. Miteigentum am begünstigten Objekt
  10. Miteigentum bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern (mehrere begünstigte Objekte)
  11. Vorweggenommene Erbfolge und Erbfall
  12. Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile
  13. Wohnungseigentümergemeinschaft
  14. Förderfähige Aufwendungen
    a. Begriff und Umfang einer energetischen Maßnahme
    b. Fachgerechte Durchführung
    c. Energieberater
    d. Umfeldmaßnahmen
    e. Nichtförderfähige Maßnahmen
  15. Ausschluss der Förderung
  16. Nachweis der energetischen Maßnahme
  17. Konto eines Dritten
  18. Verhältnis zu § 33 EStG
  19. Verhältnis zu § 92a EStG
  20. Antragstellung und Verfahren

Hinweis:

Dem Schreiben ist eine 13-seitige nicht abschließende Liste der förderfähigen Maßnahmen als Anlage beigefügt.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

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