Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Klimaschutzprogramm 2030 (BMF)

Am 9.10.2019 hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beschlossen. Das ausführliche Programm soll dazu dienen, die klimapolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen und enthält Maßnahmen für alle Sektoren, die überprüft werden. Das BMF ist für die Finanzierung sowie verschiedene steuerliche Maßnahmen zuständig. Steuerliche Förderung der Elektromobilität im Rahmen des „JStG 2019“

Eine wichtige Maßnahme unter Federführung des Bundesfinanzministeriums ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität, um verstärkt CO2-arme PKW auf die Straße bringen. Die steuerliche Förderung der E-Mobilität wird im Rahmen des „JStG 2019“ umgesetzt und sorgt dafür, dass Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle reduziert werden. Die maßgebliche Senkung von CO2-Emissionen trägt dazu bei, die Luft sauber zu halten, insbesondere in den Städten. Die Förderung der E-Mobilität wird somit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs leisten.

Ziel ist es, in Deutschland bis 2030 eine Zulassung von 7 bis 10 Mio. Elektrofahrzeugen zu erreichen. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beim Absatz von Neufahrzeugen deutlich zu erhöhen und die CO2-Emissionen des PKW-Verkehrs entsprechend zu reduzieren:

  • Dienstwagenbesteuerung: Verlängerung der geltenden Sonderregelung für Elektrofahrzeuge
  • Sonderabschreibungen für Elektrolieferfahrzeuge
  • Erleichterungen bei der Gewerbesteuer bei Miete und Leasing von Elektofahrzeugen
  • Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom und der Pauschalbesteuerung für die Übereignung einer Ladevorrichtung
  • Steuerbefreites Job-Ticket und Einführung einer Pauschalbesteuerung für Job-Tickets
  • Verlängerung der Steuerbefreiung für Überlassung von betrieblichen Fahrrädern oder Elektrofahrrädern an Arbeitnehmer
  • Verlängerung der Steuerbefreiung für private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern oder Elektrofahrrädern

Von der Straße auf die Schiene

Das BMF wird bis 2030 gemeinsam mit der Deutschen Bahn 86 Mrd. Euro investieren, um das Schienennetz zu erneuern. Durch die Einführung von digitaler Leit- und Sicherungstechnik auf zentralen Achsen und die Digitalisierung von Stellwerken wird die Kapazität deutlich gesteigert. Engpasskorridore im Schienennetz werden ausgebaut, außerdem soll der Deutschlandtakt eingeführt und das elektrifizierte Netz erweitert und verdichtet werden. Die Regionalisierungsmittel, die auch der Verstärkung des ÖPNV dienen, werden in den nächsten Jahren kontinuierlich erhöht. Darüber hinaus wird sich der Bund von 2020 bis 2030 jährlich mit 1 Mrd. Euro zusätzlichem Eigenkapital an der DB beteiligen, die somit zusätzliches Kapital in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes und das Bahnsystem investieren kann.

Flüge sind im Vergleich zu Bahnfahrten häufig kostengünstiger, was unter Klimaschutzgesichtspunkten eine falsche Anreizwirkung aussendet. Deshalb wird das Bundesfinanzministerium ein Gesetz vorlegen, das vorsieht, die Luftverkehrsabgabe zu erhöhen – und zwar in einem Umfang, der eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 % auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % zulässt. Damit wird Bahnfahren um 10 % günstiger. Die Reform des Luftverkehrssteuergesetzes verhindert Dumpingpreise bei Flugtickets, indem diese nicht zu einem Preis unterhalb der anwendbaren Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren verkauft werden dürfen.

Die Bundesregierung wird die Attraktivität des Radverkehrs erhöhen, indem Verkehrssicherheit und Bedingungen im Straßenverkehr für Radfahrer weiter verbessert werden. Die Bundesregierung wird zu diesem Zweck Investitionen in die Schaffung fahrradfreundlicher Rahmenbedingungen tätigen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen und CO2 -senkend wirken:

  • Ausbau von Radschnellwegen und Radwegen an Bundesstraßen;
  • Sonderprogramme städtischer/ ländlicher Radverkehr zur Wahrung der Chancengleichheit für den Radverkehr (sichere und moderne Abstellanlagen, Ausbau der Infrastruktur für Lastenräder);
  • Finanzhilfen für investive Maßnahmen der Länder und Kommunen zur Realisierung von: Radverkehrsnetzen, sicheren und modernen Abstellanlangen und Fahrradparkhäusern, Radwegausbau an Landesstraßen sowie besseren Infrastrukturen und Rahmenbedingungen von Lastenrädern.

Transparenz und Erfolgskontrolle

Um die Klimaschutzziele 2030 verlässlich und planbar zu erreichen, werden für alle Sektoren die sich aus dem Klimaschutzplan 2050 ergebenden jährlich definierten Minderungsziele („Sektorziele“) gesetzlich festgeschrieben.

Die Bundesregierung wird die Einhaltung der Klimaziele 2030 insgesamt und die Fortschritte in den einzelnen Sektoren jährlich genau ermitteln und durch einen externen Expertenrat begleiten lassen.

Nach derzeitiger Beschlusslage der Bundesregierung ist der Kabinettausschuss Klimaschutz („Klimakabinett“) nur befristet eingesetzt. Die Bundesregierung wird diesen Kabinettausschuss entfristen und ihm die Aufgabe übertragen, jährlich die Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der eingeleiteten Maßnahmen zu überprüfen. Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, legt der zuständige Ressortminister dem Klimakabinett innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung der Emissionsdaten durch die Expertenkommission ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vor. Auf dieser Grundlage entscheidet das Klimakabinett, wie das Klimaschutzprogramm 2030 gemeinsam so angepasst wird, dass die zugrundeliegenden Ziele erreicht werden. In diesem Zusammenhang überprüft das Klimakabinett auch, ob Anpassungen bei den jährlichen Sektorbudgets vorgenommen werden sollen.

Hinweis: Weitere Infos zum Thema (u.a. ein FAQ zum Klimaschutzprogramm) hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

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