Im Einzelnen geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
- Anwendungsbereich
 - Antragserfordernis
 - Materielle Voraussetzungen
 - Rechtsfolgen
 - Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags durch schädliche Ereignisse
 - Stille-Reserven-Klausel des § 8d KStG (§ 8d Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 KStG)
 - Anwendung des § 8c KStG auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG
 - Erstmalige Anwendung des § 8d KStG
 
Hinweis:
 Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
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