Umsatzsteuer | Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen (BZSt)

Das BZSt hat Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen veröffentlicht.

Hintergrund: Ab dem 30.3.2019 00.00 Uhr (MEZ), wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der europäischen Union (EU) sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor.

Hinweis: Auf der Homepage des BZSt sind Informationsschreiben für

  • inländische und
  • britische Unternehmer

veröffentlicht.

Quelle: BZSt, Pressemitteilung v. 27.2.2019 (Ls)

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