Verfahrensrecht | Anwendungsfragen zu den verlängerten Steuererklärungsfristen (BMF)

Das BMF hat zu Anwendungsfragen der Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (BGBl. I 2021 S. 2035) für den Besteuerungszeitraum 2020 Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 20.7.2021 - IV A 3 - S 0261/20/10001 :014).

Hintergrund:

Angesichts der weiterhin andauernden, durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wurden die Erklärungsfristen in beratenen wie in nicht beratenen Fällen (§ 149 Absatz 2 und 3 AO) sowie die zinsfreien Karenzzeiten (§ 233a Absatz 2 Satz 1 und 2 AO) für den Besteuerungszeitraum 2020 um drei Monate verlängert (ATAD-Umsetzungsgesetz, BGBl. I S. 2035). Das o.g. BMF-Schreiben soll die sich hieraus ergebenden Anwendungsfragen beantworten.

In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte ein:

  • Verlängerung der Erklärungsfristen fĂĽr den Besteuerungszeitraum 2020
    • Nicht beratene Fälle (§ 149 Absatz 2 AO)
    • Beratene Fälle (§ 149 Absatz 3 AO)
  • Vorzeitige Anforderung von Erklärungen (§ 149 Absatz 4 AO)
  • Festsetzung von Verspätungszuschlägen (§ 152 AO)
  • Verlängerung der zinsfreien Karenzzeiten fĂĽr den Besteuerungszeitraum 2020 (§ 233a Absatz 2 Satz 1 und 2 AO)

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

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