Was beschäftigt die deutschen Konzerne? Wir fragen einfach!

Was beschäftigt derzeit unsere deutschen Konzerne im Bereich Steuern und Rechnungswesen? Wie sind sie personell in diesen Bereichen aufgestellt und wie reagieren sie auf äußere Einflüsse und Veränderungen? Zu diesem Thema sprachen wir mit Dr. Günter Winkels (Leiter der Konzernsteuerabteilung der FUNKE MEDIENGRUPPE). Einen Auszug aus dem Interview haben wir hier für euch zusammengestellt.

Endriss: Größere Unternehmen bauen ihre Steuer-/Rechnungswesenabteilungen in der Regel so auf, dass sie auf spezialisierte Mitarbeiter setzen, d. h., die Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung werden nach Themengebieten aufgeteilt.

Vorteil: hochqualifiziertes Personal
Risiko: mangelnde Kommunikation/Scheuklappendenken

Wie ist Ihre Abteilung strukturiert? Und wo sehen Sie die Vorteile?

Herr Dr. Winkels: Unsere Konzernsteuerabteilung befindet sich im Wandel. Bisher entfielen ca. 80 % unserer Tätigkeiten auf das Deklarationsgeschäft und nur 20 % auf die Steuerberatung. Dieses Verhältnis möchten wir umkehren. Dazu haben wir beispielsweise das Deklarationstool „teo“ eingeführt, das unseren Aufwand für die Erstellung von Steuererklärungen erheblich reduzieren wird. Die so gewonnene Zeit wollen wir für mehr Steuerberatung im Konzern verwenden.

Die Komplexität des Steuerrechts bedingt eine Spezialisierung. Wir verstehen uns als Businesspartner im Konzern und möchten unsere Geschäftsführer und Kollegen der übrigen Bereiche bestmöglich unterstützen und begleiten. Fachlich erreichen wir das Ziel durch Spezialisierungen in den Bereichen Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Ertragsteuer und Umwandlungssteuerrecht. Diese Aufgaben übernehmen primär unsere Steuerberater. Dazu besteht unser Team aus Steuerfachangestellten und Steuerfachwirten.

Unsere Spezialisierung erhöht die Anzahl der Schnittstellen auch innerhalb der Steuerabteilung. Die Herausforderung einer modernen Konzernsteuerabteilung besteht darin, nicht nur die verschiedenen Abteilungen und Typen wie beispielsweise aus den Bereichen Sales, Marketing und Rechnungswesen zusammenzubringen, sondern sich darüber hinaus auch innerhalb der Steuerabteilung eng zwischen den jeweiligen Experten abzustimmen.

Endriss: Viele Steuerberater beklagen, dass sich das Steuerrecht zu sehr und zu schnell ändert und in großen Unternehmen die Steuerplanbarkeit vollkommen vage ist. Teilweise machen in Betriebsprüfungen nur leichte Veränderungen den ausschlaggebenden Punkt aus.

Sie haben sich für eine Inhouse-Schulung entschieden. Wo sehen Sie die Vorteile?

Herr Dr. Winkels: Im Steuerrecht ist die Aus- und Fortbildung ein wesentlicher Bestandteil für eine gute Steuerberatung im Konzern. Wir haben uns für Inhouse-Schulungen entschieden, um unsere Schulungen noch besser auf unsere Bedürfnisse abstimmen zu können. Konkret bedeutet das, dass wir die für uns relevanten Themen vorgeben und unserem Dozenten vorab Beispielsfälle aus der Praxis zuleiten, die anschließend in der Schulung behandelt werden. Abgerundet wird die Schulung durch einen kurzen Überblick über aktuelle Änderungen im Steuerrecht.

Endriss: Was ist Ihre Erwartung an die Regierung für die nächsten Jahre in Bezug auf das Steuerrecht? Offensichtlich bahnt sich ja eine grundlegende Änderung im politischen Umfeld an. Es ist stark davon auszugehen, dass sich dies auch auf die Steuerpolitik auswirkt.

Herr Dr. Winkels: Das Steuerrecht wird auch in Zukunft in Bewegung bleiben. Zum einen müssen sich die Steuergesetze an die veränderten Lebenssachverhalte der digitalisierten Welt anpassen. Denken Sie hier beispielsweise an die Diskussionen um die Quellensteuer für Online-Werbung auf ausländischen Internetplattformen. Darüber hinaus wird die Diskussion über eine Internationalisierung des Unternehmenssteuerrechts, jedenfalls auf europäischer Ebene, noch intensiver geführt werden.

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