Berufsrecht | Anhebung der Ausbildungsvergütung ab 1.8.2023 (StBKammer)

Ab dem 1.8.2023 dürfen für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem 1.8.2023 geschlossen wurden – bestimmte Mindestvergütungssätze nicht unterschritten werden. Hierauf macht die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe aktuell aufmerksam.

Zum 1.8.2023 gelten folgende durch den Vorstand der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe festgelegten Ausbildungsvergütungsätze:

  • 1. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
     
  • 2. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
     
  • 3. Ausbildungsjahr 1.300,00 €

Hinweise
Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen die vorgegebenen Sätze der Ausbildungsvergütung im Einzelfall um bis zu 20 % unterschritten werden.
Als zeitgemäße Alternative zum traditionellen Ausbildungsvertragsformular in Papierform, bietet Ihnen die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe die Nutzung von „Ausbildungsvertrag Online“. Über dieses Portal haben Sie die Möglichkeit Ihre Ausbildungsverträge sowie den dazugehörigen Antrag auf Eintragung am PC zu erfassen und auszudrucken. Zum Ausbildungsvertrag Online gelangen Sie hier.

Quelle: Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe online (JT)


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