Berufsrecht | Befristete USt-Senkung: Rechnungsstellung durch StB (DStV)

Der DStV informiert auf Grundlage des BMF-Schreibens v. 30.6.2020 zur befristeten Senkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1.7.2020 über Besonderheiten bei der Rechnungsstellung durch Steuerberater.

Im Einzelnen geht der DStV auf folgenden Fragen näher ein:

  • Wonach bestimmt sich die Höhe des auszuweisenden Umsatzsteuersatzes?
  • Was gilt bei der Rechnungstellung im Rahmen eines Einzelauftrags?
  • Was gilt bei der Rechnungstellung im Rahmen eines Dauermandats?
  • Was gilt bei Dauermandaten, die nicht als Gesamtleistung abgerechnet werden?
  • Was gilt bei Vereinbarungen einer Pauschalvergütung?

Darüber hinaus informiert der DStV über Änderungen in der Steuerberatervergütungsordnung, die zum 1.7.2020 in Kraft getreten sind.

Hinweis: Die Informationen (Stand: 6.7.2020) sind auf der Homepage des DStV [Link: www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-aktuell/tb-066-20-cm-stbvv-rechnung-ab-1.7.2020] veröffentlicht.

Quelle: DStV online (il)

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