Einkommensteuer | Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen (BMF)

Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Änderung der Schreiben v. 5.6.2014 (BStBl I S. 835) und v. 24.1.2018 (BStBl I S. 272) in Bezug auf die Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen an bestimmte Verbände versandt. Den Verbänden wurde damit Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.

Hintergrund: Durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338), das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2451) und das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.6.2020 (BGBl. I S. 1512) wurden die in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG enthaltenen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge fortentwickelt und der Anwendungszeitraum der Regelungen verlängert.

In dem nun veröffentlichten Entwurf werden die Regelungen für die ertragsteuerliche Beurteilung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten erläutert.

Im Einzelnen geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:

  • Sachlicher Anwendungsbereich
    • Definition der Begriffe
      •         Elektrofahrzeug
      •         extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug
      •         Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge
    •  Bestimmung der Anforderung an Emission und Reichweite
       
  •     Pauschale Ermittlung des privaten Nutzungswerts nach der 1 %-Regelung
    • Ermittlung des maĂźgebenden Listenpreises
    • Begrenzung der pauschalen Wertansätze (Kostendeckelung)
       
  •     Individuelle Ermittlung des privaten Nutzungswerts nach der Fahrtenbuchmethode
     
  •     Pauschaler Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgaben
     
  •     Anwendungsregelungen

Hinweis:

Der Entwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

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