Gesetzgebung | Bundesregierung zur Reform der Grundsteuer

Am 24.6.2019 hat sich die Bundesregierung zu Details die Grundsteuerreform betreffend geäußert.

Hintergrund: Am 21.6.2019 hat die Bundesregierung die Reform der Grundsteuer beschlossen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 24.06.2019, NWB DokID: ZAAAH-21136). Nunmehr äußert sie sich zu Details.

Danach besteht das Gesetzespaket aus drei miteinander verbundenen Gesetzentwürfen:

  • Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
  • Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
  • Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

Das Wesentliche in Kürze:

Oberstes Ziel der Neuregelung ist es, das Grundsteuer- und Bewertungsrecht verfassungskonform und möglichst unbürokratisch umsetzbar auszugestalten. Denn die Grundsteuer muss als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen erhalten bleiben.

Das heutige dreistufe Verfahren - Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz - bleibt erhalten. Die Bewertung der Grundstücke nach neuem Recht erfolgt erstmals zum 1.1.2022. Die heutigen Steuermesszahlen werden so abgesenkt, dass die Reform insgesamt aufkommensneutral ausfällt.

Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, für unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen. Diese sogenannte "Grundsteuer C" soll dabei helfen, Wohnraumbedarf künftig schneller zu decken.

Um die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht abzusichern, soll das Grundgesetz (Art. 72, 105 und 125b) geändert werden.

Wann soll die Regelung in Kraft treten?

Bis zum 31.12.2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer - entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich - gelten dann ab 1.1.2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.

Hinweise: Am Donnerstag, 27.6.2019 wurde die Reform in erster Lesung vom Bundestag beschlossen. Danach sollen alle Vorlagen zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden. Einen FAQ zur Grundsteuerreform hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht.

Die Gesetzesmaterialien finden Sie in unserem ReformRadar zur Grundsteuer (NWB DokID: YAAAG-91885).

In den kommenden Ausgaben der NWB (ab Ausgabe 28/2019) starten wir eine dreiteilige Beitragsreihe zum Entwurf der Grundsteuer-Reformgesetze:

Teil I widmet sich neben Verfahrensfragen (einschließlich der umstrittenen Länderöffnungsklausel) dem künftigen grundsteuerlichen Bewertungsrecht beim Grundvermögen (NWB DokID: ZAAAH-21376). Teil II befasst sich mit den erforderlichen Anpassungen im beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (NWB DokID: AAAAH-22096). Teil III beschäftigt sich mit der Wiedereinführung einer (optionalen) Grundsteuer C zum Zwecke der Baulandmobilisierung.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 24.6.2019 sowie Bundestag online (il)

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