Bis 61.717 Euro Jahreseinkommen: Kein Soli mehr
Der Gesetzesbeschluss hebt die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 € auf 16.956 € an. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 € ist dadurch zukünftig kein Soli mehr fällig. Davon profitieren rund 90 % der Steuerzahler.
Kontinuierlicher Anstieg
Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folgt die so genannte Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 €. Davon profitieren rund 6,5 % der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5 % müssen als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen. Er beträgt 5,5 % der Körper- oder Einkommenssteuer.
Hinweis: Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz, so dass die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich war.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. 29.11.2019 (ImA)
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