Gesetzgebung | Solidaritätszuschlag wird größtenteils abgeschafft (Bundesrat)

Der Großteil aller Steuerzahler muss den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 29.11.2019 gebilligt.

Bis 61.717 Euro Jahreseinkommen: Kein Soli mehr

Der Gesetzesbeschluss hebt die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 € auf 16.956 € an. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 € ist dadurch zukünftig kein Soli mehr fällig. Davon profitieren rund 90 % der Steuerzahler.

Kontinuierlicher Anstieg

Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folgt die so genannte Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 €. Davon profitieren rund 6,5 % der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5 % müssen als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen. Er beträgt 5,5 % der Körper- oder Einkommenssteuer.

Hinweis: Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz, so dass die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich war.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 29.11.2019 (ImA)

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