Gesetzgebung | Steuermaßnahmen des Klimapakets gehen in den Vermittlungsausschuss (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen (vgl. auch BR-Drucks 608/1/19). Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz grundlegend überarbeiten.

Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen

Es sieht eine Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer sowie die Mobilitätsprämie für Geringverdiener vor. Außerdem reduziert es den Mehrwertsteuersatz ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr von 19 auf 7 Prozent. Vorgesehen sind zudem Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen sowie ein besondere Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können.

Termin 9.12.2019

Ein Termin für die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses ist am 9.12.2019 vorgesehen.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 29.11.2019 (ImA)

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