Rückenwind für berufliche Weiterbildung

Am 29. November hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Berufsbildung zugestimmt, doch die Kritik der Hochschulen bleibt. Besonders die Einführung der neuen Zusatzbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sorgen für mächtig Gesprächsstoff. Wir klären auf.

Hochschulen fürchten gegenteiligen Effekt

Lange Zeit verhärtete sich im Streit um die neuen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ der Widerstand. Nun markieren die neuen Bezeichnungen Bachelor und Master Professional auf einfache Weise die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.

Vor allem von Seiten des Hochschulsektors musste sich Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) mit massiver Kritik auseinandersetzen. Die Hochschulen befürchteten, dass anstatt die Berufsbildung aufzuwerten und transparenter zu machen, die neuen Abschlussbezeichnungen für Verwirrung sorgen werden. Dies könnte letztlich zur Beeinträchtigung der Sichtbarkeit beruflicher Qualifikationen führen. Denn schließlich hat in der Berufsausbildung die Praxis das Übergewicht, in der Hochschulbildung jedoch die Theorie.


Bilanzbuchhalter fortan Bachelor Professional

Nachdem der Bundesrat ebenfalls aus Verwechslungsgefahr noch im vergangenen Juli eindeutigere Abschlussbezeichnungen gefordert hatte, stimmte dieser am 29. November dem Gesetzentwurf zu. Somit ergänzen ab Januar 2020 die Titel Bachelor und Master Professional die Abschlussbezeichnungen der höher qualifizierten Berufsbildung.

Das übergeordnete Ziel sei es, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Ausbildung zu erhöhen. Gelingen soll dies vorwiegend mit einer ausbalancierten und attraktiven Mindestvergütung für Auszubildende, international vergleichbaren Abschlussbezeichnungen sowie Stärkung der dualen Ausbildung.

Tobias Wittenberg, Teamleiter des Fachbereichs Bilanzbuchhalter der Steuer-Fachschule Dr. Endriss, sieht Chancen in der Einführung der neuen Abschlussbezeichnungen, betont jedoch auch, dass dies einen langwierigen Prozess nach sich zieht, bis diese sich in der Öffentlichkeit ausgebreitet haben: „Das neue BBIG könnte die Anerkennung dieser Abschlüsse erhöhen und sie damit attraktiver machen. Biografien bzw. Lebensläufe sind nicht immer gradlinig und sehr unterschiedlich. Daher ist das neue BBIG/ die Umbenennung für besonders solche Teilnehmer sehr reizvoll. Jedoch ist solch ein Prozess immer langfristig zu betrachten. Die neuen Abschlüsse müssen erst in der breiten Öffentlichkeit publik gemacht werden und sich über die Jahre etablieren.“

Neue Bezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung im System der tertiären Qualifizierung in Deutschland
Bisherige BezeichnungDeutscher QualifikationsrahmenNeue ergänzende BezeichnungenGleichwertig anzusehen mit
Geprüfter Servicetechniker, Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und BerufsförderungNiveau 5Geprüfter Berufsspezialist 
Meister (gepr.), Fachwirt (gepr.), Geprüfter BilanzbuchhalterNiveau 6Bachelor Professional in z.B. BilanzbuchhaltungBachelor of Arts/Science/Education, staatlich geprüfter Techniker, staatlich anerkannte Erzieher
Geprüfter Betriebswirt (HwO), Geprüfter BerufspädagogeNiveau 7Master Professional in z.B. BetriebswirtschaftMaster of Arts/Science/Education

Fazit

Schlussendlich wissen leider noch zu wenige, dass die Abschlüsse der höheren Berufsbildung eine gleichrangige Wertigkeit besitzen mit akademischen Abschlüssen. Somit bleibt es gespannt abzuwarten, ob zukünftig in diesem Bereich ein Umdenken stattfinden wird.

Diese Seminare könnten Sie auch interessieren:

Zurück
Kontakt