Sozialrecht | Renten steigen, Betriebsrentner werden entlastet, Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt (Bundesregierung)

Die Renten steigen im kommenden Jahr um fast vier Prozent im Osten und um mehr als drei Prozent im Westen. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung hervor. Das Kabinett hat zudem eine Entlastung von Betriebsrentnern sowie eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung beschlossen.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

Rentner können sich im Jahr 2020 auf eine weitere Erhöhung ihrer Bezüge freuen: laut Modellrechnungen um 3,92 %in den neuen und 3,15 % in den alten Bundesländern. Der Rentenversicherungsbericht, den das Kabinett beschlossen hat, zeigt auch, wie sich die Zahl älterer Beschäftigter entwickelt - und wie die Rente bis zum Jahr 2033 steigt.

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Betriebsrentner haben künftig mehr von ihren Einkünften. Das Kabinett hat eine Entlastung bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Ab 2020 müssen Beiträge nur noch auf Betriebsrenten gezahlt werden, die 159 € übersteigen.

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Ferner beträgt zum 1.1.2020 beträgt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nur noch 2,4 % - und damit 0,1 Punkte weniger als bisher.

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Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 18.1.2019 (il)

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