Taxmaster-Absolvent verteidigt Dissertation mit Bestnote

​​​​​​​Thorsten Stegmaier wurde im Rahmen der Kooperation zwischen der Universität Mainz und der Hochschule Aalen der Doktorgrad verliehen

Thorsten Stegmaier wurde im Rahmen der Kooperation zwischen der Universität Mainz und der Hochschule Aalen der Doktorgrad verliehen

„Die grenzüberschreitende Hinausabspaltung einer Betriebsstätte – Zweifelsfragen mit Blick auf das deutsche Ertragsteuerrecht“ – so der Titel der Doktorarbeit von Steuerberater Thorsten Stegmaier, dem der Doktorgrad mit der Bestnote „summe cum laude“ von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz verliehen wurde. Hinsichtlich dieser Thematik bestehen erhebliche Rechts-Unsicherheiten, da weder das deutsche Umwandlungsgesetz noch das deutsche Umwandlungssteuerrecht explizite Regelungen hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen enthält. Damit bleibt unklar, ob solche Vorgänge steuerneutral oder steuerwirksam zu erfassen sind. Dies hat nicht nur zur Folge, dass wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen von Unternehmen aufgrund der zivilrechtlichen Risiken erschwert werden, sondern auch, dass entsprechende Gestaltungen mit erheblichen ertragsteuerlichen Risiken einhergehen. Thorsten Stegmaier hat mit seinen überzeugenden Lösungsvorschlägen zur Auslegung geltenden Rechts und mit konkreten Überlegungen zur Fortentwicklung des Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrechts forscherisches Neuland betreten.

Betreut wurde die Promotion von Prof. Dr. Roland Euler, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebliche Steuerlehre an der Universität Mainz, und von Steuerberater Prof. Dr. Markus Peter von der Hochschule Aalen. Gestartet wurde diese im Rahmen des Masterstudienprogramms Master of Arts (Taxation), das die Hochschule Aalen in Kooperation mit der Steuerfachschule Dr. Endriss, Köln, bundesweit anbietet, und welches integriert auf die staatliche Steuerberaterprüfung vorbereitet. Damit wird einmal mehr das hohe wissenschaftliche Niveau des Aalener Studienprogramms unterstrichen. Erst kürzlich konnten Doktorand Stegmaier und Studiendekan Peter mit der Entdeckung einer Regelungslücke im Rahmen des so genannten „Lex Porsche“ auf sich aufmerksam machen. Auf die Reaktion aus dem Bundesfinanzministerium darf man gespannt sein.

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