Verfahrensrecht | Erweiterung der vorausgefüllten Steuererklärung (Bundesregierung)

Der sogenannte Belegabruf ("vorausgefüllte Steuererklärung") soll in dieser Legislaturperiode weiter ausgebaut werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/11987) auf eine Kleine Anfrage u.a. der FDP-Fraktion zu aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuererklärung (BT-Drucks. 19/11496) v. 29.7.2019 hervor.

Danach soll der Belegabruf sukzessive um weitere für die Steuererklärung relevante Informationen erweitert werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kirchensteuer-Zahlungen/-Erstattungen,
  • Zinsen auf Steuererstattungen,
  • Zuwendungen („Spenden“),
  • freigestellte Kapitalerträge und
  • Grad der Behinderung (inkl. ggf. vorhandener Merkzeichen).

Quelle: BT-Drucks. 19/11987 (il)

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