Zivilrecht | Basiszinssatz steigt auf 3,62 % (Bundesbank)

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.1.2024 angepasst. Er steigt von 3,12 % auf 3,62 %.

Hintergrund: Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Hierzu führt die Deutsche Bundesbank weiter aus:

  • Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 22.12.2023 beträgt 4,50 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1.7.2023 um 0,50 Prozentpunkte gestiegen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2023 hat 4,00 % betragen).
  • Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1.1.2024 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 3,62 % (zuvor 3,12 %).

Hinweis:

Der neue Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 28.12.2023 (BAnz AT 28.12.2023 B7) bekannt gegeben. Eine Übersicht der Basiszinssätze seit dem 1.7.2002 finden Sie auf der Homepage der Bundesbank.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Pressemitteilung v. 27.12.2023 (il)

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