Dies geht aus der Pressemitteilung der Bundesregierung zur Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2.12.2021 hervor.
Das BMF führt zur Überbrückungshilfe IV im Zusammenhang mit Adventsmärkten aus:
Im Rahmen des verbesserten Eigenkapitalzuschuss der Überbrückungshilfe IV kann ein Zuschlag von bis zu 30 % auf die Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 des bekannten Fixkostenkatalog beantragt werden. Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 %. Sie müssen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % im Dezember 2021 nachweisen.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 419 der Bundesregierung v. 2.12.2021; BMF Pressemitteilung v. 2.12.2021 (JT)
Hinweis: Nachricht am 3.12.2021 um die Ausführungen des BMF ergänzt.
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