Gesetzgebung | BMF gibt Vorabhinweise zur e-Rechnung (DStBV)

Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im UStG verankert. Das BMF hat bereits vor Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erste Hinweise dazu verlautbaren lassen, ob die bereits bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an eine elektronische Rechnung erfüllen. Hierauf macht der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStBV) aktuell aufmerksam.

Hintergrund: Nach aktuellem Sachstand soll eine eRechnung eine Rechnung sein, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2015/55/EU vom 16.4.2014 entsprechen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 f. UStG-E).

Das BMF führt hierzu aus:

  • Das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder haben frühzeitig die Frage erörtert, ob ein hybrides Format die geplanten gesetzlichen Anforderungen erfüllen wird. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass insbesondere sowohl eine Rechnung nach dem bekannten XStandard als auch nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die den geplanten Anforderungen entspricht.
     
  • Das BMF äußert sich ferner auch zum Einsatz von EDI-Verfahren. Demnach würde aktuell an einer Lösung gearbeitet, die die Weiternutzung der EDI-Verfahren auch unter dem künftigen Rechtsrahmen so weit wie möglich sicherstellen soll. Es könne jedoch aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass hierbei technische Anpassungen vorgenommen werden müssen. Man sei jedoch bemüht, den Umstellungsaufwand im Interesse der Wirtschaft auf das Notwendige zu begrenzen.
     
  • Der Regierungsentwurf sieht zwar für die Pflicht zum Ausstellen einer elektronischen Rechnung eine gestaffelte Übergangsregelung vor. Vorsorglich weist das BMF darauf hin, dass nach aktuellem Zeitplan jedoch alle Unternehmer ab dem 1.1.2025 verpflichtet sein werden, elektronische Rechnungen entgegennehmen zu können.

Hinweis
Das gesamte Schreiben finden Sie hier.

Quelle: DStBV online (JT)

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