Gesetzgebung | Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (BZSt)

Gemäß der gesteigerten Mitwirkungspflicht nach §12 StAbwG sind erstmals für das Kalenderjahr 2022 Aufzeichnungen über im StAbwG geregelte Geschäftsvorgänge zu erstellen und an das BZSt zu übermitteln. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

Hierzu fĂĽhrt das BZSt weiter aus:

  • Das BZSt wird fĂĽr die Ăśbermittlung der Unterlagen zeitnah ein Online-Formular zur VerfĂĽgung stellen. Um die Abläufe zu erleichtern wird gebeten, dieses zu nutzen.

  • RĂĽckfragen können an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.

Quelle: BZSt online, Meldung v. 30.12.2022 (il)

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