Gesetzgebung | Neuregelungen im November (Bundesregierung)

Fluggastrechte und Anerkennung der Qualifikation zugewanderter Fachkräfte - über diese und weitere Neuerungen im November informiert die Bundesregierung.

Justiz

Verbandsklage: Ansprüche bei Flugverspätungen oder Produktmängeln
Das Gesetz für eine neuartige Verbandsklage verhilft Verbraucherinnen und Verbraucher leichter und schneller zu ihrem Recht. Die Verbandsklage erlaubt Verbraucherverbänden, gleiche Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. Dabei kann es um mangelhafte Produkte, verspätete Flüge oder unzulässige Kontogebühren gehen. Zugleich wird die Justiz von massenhaften Einzelklagen entlastet.
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Inneres und Arbeit

Fachkräfteeinwanderungsgesetz Neue Wege zur Fachkräftegewinnung
Fachkräfte können nun schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten. Das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung baut bisher bestehende Hürden ab. Wer beispielsweise zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland einwandern. Zudem wird die Verdienstgrenze für die sogenannte Blaue Karte abgesenkt. Neu ist auch eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.
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Braunkohlekraftwerke als Versorgungsreserve

Weitere Nutzung sichert Stromversorgung im Winter
Braunkohlekraftwerke können zur Stromproduktion befristet weiter genutzt werden, um die ausbleibenden russischen Gaslieferungen zu kompensieren. Das hilft auch im Winter 2023/24, Engpässen in der Energieversorgung vorzubeugen. Die entsprechende Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums ist am 11.10.2023 in Kraft getreten.
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Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 26.10.2023 (il)


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