Gesetzgebung | Neuregelungen im Oktober (Bundesregierung)

Bei der Strafzumessung in Verfahren wird nun auch gewĂĽrdigt, ob Tatmotive geschlechtsspezifisch oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtet waren. AuĂźerdem wird in der EU der Verkauf von Mikroplastik schrittweise verboten. Auf diese im Oktober in Kraft tretenden Regelungen macht die Bundesregierung aufmerksam.

Reform im Strafrecht

Das strafrechtliche Sanktionsrecht wurde überarbeitet: Bei der Strafzumessung in Verfahren wird nun auch gewürdigt, ob Tatmotive geschlechtsspezifisch oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtet waren. Bevor ein junger Täter oder eine Täterin in eine Entziehungsanstalt eingewiesen wird, ist genau zu prüfen, wie behandlungswillig sie oder er ist. Wer Geldstrafen nicht zahlen kann, muss ersatzweise nicht mehr so lange ins Gefängnis, vielleicht auch gar nicht.
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Schutz von Umwelt und Gesundheit

Glitzer, Spielzeug, Pflanzenschutz- oder Waschmittel – in vielen Dingen steckt Mikroplastik. Die EU-Kommission hat den Einsatz von Mikroplastik stark eingeschränkt. Generell verboten ist der Verkauf. Das gilt auch für Produkte, denen Mikroplastik zugesetzt ist und die dieses bei der Verwendung freigeben. Das betrifft etwa Granulat für Sportplätze und Kosmetik. Nur in hinreichend begründeten Fällen gelten Ausnahmen. Die ersten Vorschriften treten ab dem 15. Oktober in Kraft.
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Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 29.9.2023 (il)


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