Globale Mindestbesteuerung auf der Zielgeraden - Alle Unternehmen mit Konzernumsatz > 750 Mio.

Ab 2024: Besteuerung auf Basis Konzern-Standards (IFRS oder HGB) Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung beschlossen. Es gab weitreichende Anpassungen gegenüber dem einen Monat zuvor verabschiedeten Referentenentwurf.

Wen betrifft die globale Mindestbesteuerung?

Betroffen sind alle Großunternehmen und Unternehmensgruppen mit einem Konzern-Jahresumsatz von mind. 750 Mio. Euro in mindestens zwei der vier vorangegangenen Wirtschaftsjahre, unabhängig von der Rechtsform und bei einer in der EU ansässigen Obergesellschaft sogar unabhängig davon, ob es sich um eine rein nationale oder grenzüberschreitende Unternehmensgruppe handelt.
 
Wann?

Für Unternehmen, die Zwischenabschlüsse veröffentlichen, ab Q1 2024 bzw. zum Halbjahresabschluss, andernfalls sind die Steuerrückstellungen nach Pillar 2 erstmals zum 31.12.2024 nach den Neuregelungen zu berechnen.
Ausgangsbasis für die Berechnung der Mindeststeuer ist der Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust. Dieser ist nach § 15 Abs. 1 des Regierungsentwurfs... "der für Konsolidierungszwecke aus den Rechnungslegungsdaten der jeweiligen Geschäftseinheit abgeleitete und an konzerneinheitliche Ansatz- und Bewertungsregeln angeglichene Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag vor Konsolidierungsanpassungen und Zwischenergebniseliminierungen (Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag), korrigiert um die in § 18 bezeichneten Beträge. Auswirkungen aus der Anpassung des Buchwerts von Vermögenswerten und Schulden bei einer Geschäftseinheit, die aufgrund der Anwendung der Erwerbsmethode bei einem Beteiligungserwerb im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, dürfen nicht berücksichtigt werden."

Dieser Mindeststeuer-Gewinn oder Verlust ist dabei auch für bisher nicht konsolidierte Tochterunternehmen, Betriebsstätten und nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen zu ermitteln.
 

Basis der Besteuerung ist daher das Jahresergebnis gemäß Reporting Package und somit die HB II einzelner Konzerngesellschaften sein. Dieses Ergebnis ist um eine Vielzahl von Sachverhalten zu bereinigen, u.a. um

  • Konsolidierungsbuchungen aus Erstkonsolidierungen
  • Anpassungen im Package im Vorfeld der Schuldenkonsolidierung
  • Klassifizierung der auf der Aktivseite ausgewiesenen Finanzinstrumenten im Einklang mit dem Emittenten (§ 17, neu!)
  • bestimmte Dividenden und Abschreibungen, Zuschreibungen sowie Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen
  • die in § 18 enthaltenen Hinzurechnungen, und Kürzungen, z.B. vermindert um Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen (§ 21), oder  Gewinn und Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen (beides IFRS)
  • IFRS-Anpassungen, die in dem Reporting an die Mutter (Konzern-Wesentlichkeit) unterlassen, aber aus Einzelabschluss-Sicht wesentlich sind (z.B. Umsatzrealisierung)
  • Push-Downs von Buchungen auf zentraler Ebene
  • Anpassung der latenten Steuern (i.S.d. § 48).

Diese Anpassungen werden weit überwiegend in den Reporting Packages der jeweiligen Gesellschaft vorgenommen werden müssen. Nach ersten Erfahrungen und Schätzungen sind für die Berechnung der Kennzahl „effektiver Steuersatz“ auf Basis des Mindeststeuer-Ergebnisses mehr als 80 Datenpunkte pro Konzerneinheit zu berücksichtigen.
 
Damit ist klar: Kollegen aus der Konzernrechnungslegung, Steuerabteilung und IT müssen an einen Tisch für die Implementierung von Pillar 2.
 
Viele Unternehmen holen sich bei der Implementierung von Pillar 2 Berater zur Unterstützung. Werden an Pillar 2 beteiligte Mitarbeiter aber nicht geschult, sind diese im Implementierungsprozess und im Anschluss daran nur Befehlsempfänger und nicht in der Lage, den Prozess aktiv durch eigene Ideen für das Unternehmen bestmöglich und zur eigenen Zufriedenheit umzusetzen.
 
Schulungsbedarf ergibt sich nicht nur hinsichtlich der einzelnen Punkte des finalen Gesetzes zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerungen, sondern auch bzgl. der IFRS und latenter Steuern. Im Kurs Latente Steuern behandeln wir auch die im Package vorgenommenen Konsolidierungsbuchungen, die für Zwecke der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns bzw. -Verlusts zu eliminieren sind.
 
Wir empfehlen entweder den Besuch der öffentlichen Seminare CINA bzw. IFRS kompakt für IFRS und den 2-Tageskurs Latente Steuern. Oder aber sie entscheiden sich für ein speziell auf Ihren Konzern zugeschnittenes Inhouse-Seminar.

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